Bei einer Annullierung eines Flugs durch die Luftfahrtunternehmen (unabhängig von der Ursache) ist das ausführende Luftfahrtunternehmen nach Artikel 5 verpflichtet, den Fluggästen die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten zu bieten:
- Erstattung (Rückzahlung)
- anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
- anderweitige Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes.
Hat ein Fluggast den Hin- und Rückflug getrennt gebucht und der Hinflug wird annulliert, hat er nur Anspruch auf Erstattung des annullierten Flugs, also in diesem Fall des Hinflugs.
Sind Hin- und Rückflug jedoch Teil derselben Buchung, sollten Fluggästen, auch wenn die Flüge von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden, bei einer Annullierung des Hinflugs zwei Möglichkeiten angeboten werden: die Erstattung der gesamten Flugscheinkosten (d. h. für beide Flüge) oder eine anderweitige Beförderung für den Hinflug (Auslegungsleitlinien, Nummer 4.2)
In Bezug auf die anderweitige Beförderung kann sich, wie bereits erläutert, der „frühestmögliche Zeitpunkt“ vor dem Hintergrund des Covid-19-Ausbruchs erheblich verzögern, was angesichts des hohen Maßes an Unsicherheiten, mit denen der Luftverkehr derzeit behaftet ist, auch für die Verfügbarkeit konkreter Informationen über diesen „Zeitpunkt“ gelten kann.
Bei der Anwendung von Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 müssen diese Umstände möglicherweise in Betracht gezogen werden. In jedem Fall gilt jedoch Folgendes:
Erstens: Fluggäste, die sich für eine anderweitige Beförderung statt Erstattung entscheiden, sollten über die damit verbundenen Verspätungen und/oder Unsicherheiten informiert werden.
Zweitens: Sollte sich ein Fluggast dennoch für eine anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt entscheiden, gilt die Informationspflicht des Luftfahrtunternehmens gegenüber dem Fluggast als erfüllt, wenn es von sich aus so bald wie möglich und rechtzeitig diesem den für die anderweitige Beförderung verfügbaren Flug mitteilt.
Weitere Informationen diesbezüglich kannst du auf folgenden Seiten finden: