Fragen zur ÖH
Was ist die ÖH?
Die ÖH-Bundesvertretung ist die Vertretung aller Studierenden an Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen. Die Österreichische HochschülerInnenschaft gliedert sich in drei Bereiche und zwar in Studienvertretungen, also die VertreterInnen deiner Studienrichtung, Hochschulvertretungen, also die Vertretung einer gesamten Hochschule und die Bundesvertretung, also die österreichweite Vertretung. Die ÖH wird alle zwei Jahre durch alle Studierenden direkt gewählt und bildet die Stimme der Studierenden gegenüber den Hochschulen und gegenüber der Politik. Weitere Infos findest du unter www.oeh.ac.at.
Warum zahle ich den ÖH-Beitrag und was passiert damit?
ÖH-Beitrag
Alle Studierenden sind automatisch Mitglieder der Österreichischen HochschülerInnenschaft, deiner gesetzlichen Vertretung auf allen Ebenen. Sei es gegenüber der Bundesregierung oder den EntscheidungsträgerInnen an deiner Hochschule!
Verwendung
Grundsätzlich werden von deinen 22,70 Euro 70 Cent für die ÖH-Unfall- und Haftpflichtversicherung verwendet. Von den restlichen 18,50 Euro gehen 13 Prozent an die Bundesvertretung und 87 Prozent an die einzelnen Hochschulvertretungen.
Weitere Informationen findest du unter www.oeh.ac.at/service/oeh-beitrag.
Rückerstattung des ÖH-Beitrags
Die ÖH erstattet dir doppelt oder mehrfach eingezahlte ÖH-Beiträge grundsätzlich zurück:
- wenn du gleichzeitig an einer Pädagogischen Hochschule, Privatuniversität bzw. Fachhochschule und einer Universität inskribiert bist und zweimal ÖH-Beitrag zahlen musstest;
- wenn du an mehreren Pädagogischen Hochschulen, Privatuniversitäten oder Fachhochschulen inskribiert bist und mehrfach ÖH-Beitrag zahlen musstest;
- wenn du dein Studium vor Ende der Nachfrist zur Einzahlung der Studiengebühren (30.11. bzw. 30.04.) beendest und von deiner Universität entsprechend deine Studiengebühren für dieses Semester zurückbekommst;
- wenn du dein Studium kurz nach Inskription wieder abbrichst und von der Universität deine Studiengebühren rückerstattet bekommst (z.B. bei Nichtbestehen des EMS-Test für Medizin).
Achtung:
Falls du den ÖH-Beitrag bei derselben Bildungseinrichtung doppelt oder mehrfach eingezahlt hast, ist nicht die ÖH die richtige Anlaufstelle sondern die Studienabteilung deiner Universität bzw. jene Stelle an den PHs bzw. FHs, die über die Mittel verfügen. (HTW) Die ÖH erhält pro Student/in immer nur einmal den ÖH-Beitrag, jedoch keine darüber hinausgehende Summe. Wir können nur jene Beiträge refundieren, die auch tatsächlich bei uns eingelangt sind.
Antrag auf Rückerstattung stellen
Die ÖH benötigt einen ausgefüllten Antrag inklusive Einzahlungsnachweise, um die Rückerstattung in die Wege leiten zu können. Das vorliegende Formular wurde so gestaltet, dass möglichst alle Fälle berücksichtigt werden können, trotzdem können immer wieder unerwartete Fälle auftreten. Sollte also das Formular auf eine bestimmte Situation nicht passend sein, ist es mit den entsprechenden Kommentaren zu versehen und trotzdem zu verwenden.
Dein ausgefülltes Formular mit den dazugehörigen Unterlagen schicke bitte an:
Österreichische HochschülerInnenschaft
„Rückerstattung ÖH-Beitrag“
Taubstummengasse 7-9
1040 Wien.
Telefon: +43/1/310 88 80/15 oder /16
Fax: +43/1/310 88 80/36
Email: sekretariat@oeh.ac.at
Beachte: Die Refundierung kann durchaus ein bis zwei Monate dauern.
Wozu dienen die Sitzungen der HTW?
Ein fester Bestandteil jeder HTW-Sitzung ist der Bericht der verschiedenen ReferentInnen der HTW: Was in letzter Zeit gemacht wurde, woran wir gerade arbeiten und mitunter auch woran wir in naher Zukunft arbeiten werden.
Weitere Punkte sind situationsabhängig und ergeben sich oftmals aus ebenjenen Tätigkeiten: Zum Beispiel Beschlüsse über Satzungsänderungen, Neubesetzungen von Positionen oder allgemeine ÖH-Themen. Den genauen Ablauf und Tagespunkte kann man immer der vor den Sitzungen ausgeschickten Tagesordnung entnehmen.
Was bringt es bei einer HTW-Sitzung dabei zu sein?
Du kannst hier über die Geschehnisse und Veränderungen an der Hochschule hören, die ansonsten eher im Hintergrund ablaufen. Hier siehst du die dich an der FH vertretenden Personen und deine Ansprechpartner bei Problemen persönlich, lebendige Gesichter zu Tätigkeitsbezeichnungen. Das kann vor allem auch dann interessant sein, falls du gerne etwas für andere Studierende machen würdest, die ÖH aber für dich nur eine große Unbekannte ist.
Bist du generell interessiert an der Mitarbeit in der HTW hast, kontaktiere uns einfach unter vorsitz@htw.wienoder schau bei uns zu unseren Öffnungszeiten im Büro im Raum B2.08 der FH vorbei.
Wie kann ich eine Förderung für mein Zertifikat beantragen?
Gehe auf die Seite Formulare in unserem Downloads-Bereich. Suche dir dort das entsprechende Formular heraus und folge einfach den Anweisungen darauf.
Wenn du Fragen hast, dann schreib uns eine E-Mail an office@htw.wien.
Fertig ausgefüllte Anträge schicke bitte an wiref@htw.wien.
Fragen zur FH
Wie sieht der Reihungstest bei der FH aus?
Kern des Reihungstests an der FH ist eine elektronische schriftliche Prüfung über mehrere Fachgebiete. Einige Beispiele für die Fragen bei einem Reihungstest findest du als Download in unserer Dokumenten-Sektion.
Weitere allgemeine Informationen zum Bewerbungsprozess an der FH findest du auf der Webseite der FH Technikum Wien.
Was ist im Ausbildungsvertrag der FH enthalten?
Der Ausbildungsvertrag muss von zukünftigen Studierenden vor dem Studienantritt mit der Organisation der Fachhochschule geschlossen werden. Dies geschieht nach einem erfolgreichen Reihungstest.
Ein Beispiel für einen Ausbildungsvertrag an der FH Technikum Wien findest du zum Download bei den Dokumenten auf unserer Webseite.
Weitere Informationen über das Aufnahmeverfahren und den Ausbildungvertrag finden sich auf der Webseite der FH Technikum Wien.
Fragen zur Infrastruktur
Probleme mit dem Zutrittsausweis oder Druckkarte
Entweder zum Studiengangs-Sekretariat oder zum IT-Service Desk im Bauteil F im 3. OG.
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der FH Technikum Wien (HTW)
Wir sind im Raum B2.08 untergebracht und unter DW 396 erreichbar.
Auslandssemester, Auslandspraktikum, Summer Schools
Die FH Technikum Wien unterhält ein eigenes Auslandsbüro in dem Du Informationen zu Partneruniversitäten der FH bekommen kannst.
Wie sieht der Instanzenzug an der FH aus?
Grundsätzlich schließt du mit deinem Ausbildungsvertrag einen privatrechtlichen Vertrag mit dem Erhalter der FH Technikum Wien ab. Das bedeutet, nach dem Ausschöpfen des Instanzenzuges der FH musst du unter Umständen privatrechtlich gegen die FH vorgehen. Es ist jedoch nicht juristisch einwandfrei geklärt ob nicht theoretisch gegen die Entscheidung des FH-Kollegiums auch ein Gang zum Verwaltungsgerichtshof möglich wäre (VwGH). Rechtliche Schritte bzw. sogar eine Klage sind jedoch nur die allerletzten Schritte die gesetzt werden können!
Bei Problemen ist es ratsam zuerst direkt mit den LektorInnen Kontakt aufzunehmen und gemeinsam zu versuchen eine Lösung zu finden. In weiterer Folge wären dann die Instituts- und/oder Studiengangsleitungen die geeigneten Ansprechpersonen und am Schluss gibt es immer noch die Möglichkeit eines Einspruchs bzw. einer Beschwerde an das FH Kollegium bzw. das Rektorat. Auf jeder Ebene stehen wir dir als Studierendenvertretung gerne zur Seite, bei Angelegenheiten die bis zum FH Kollegium bzw. das Rektorat eskaliert werden, wird eine Kontaktaufnahme mit uns ausdrücklich empfohlen (office@htw.wien oder zu unseren Öffnungszeiten). Im (unwahrscheinlichen) Klagefall ist es der ÖH übrigens auch möglich dich finanziell und organisatorisch zu unterstützen.
Wo finde ich die wichtigsten Gesetze?
Im CIS im Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen und Prüfungsordnung.
Im Fachhochschulstudiengesetz (FhStG) unter www.ris.bka.gv.at
Fragen zu LVs
Anwesenheitspflicht JA/NEIN?
Generell gibt es keine Anwesenheitspflicht.
Diese gibt es nur sofern die/der Lehrende dies zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben hat.
Siehe § 5. Anwesenheit im Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen Prüfungsordnung:
(1) Die Anwesenheitspflicht hängt vom didaktischen Konzept und den Prüfungsmodalitäten einer Lehrveranstaltung ab, ist in Abstimmung zwischen der Lehrveranstaltungs- und Studiengangsleitung festzulegen und den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt zu geben.
Wie kann ich mir LVs anrechnen lassen?
Um euch eine LV anrechnen zu lassen, müsst ihr euch zuerst im CIS über Lehrergebnisse und Lehrinhalte der betroffenen LV informieren. Wenn ihr eine Übereinstimmung von über 50% seht, dann kann es sich schon lohnen einen Antrag einzureichen.
Den Antrag findet ihr im CIS wenn ihr nach „Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse Antrag“ sucht. Den ausgefüllten Antrag mit kopierten Zeugnissen und Unterlagen könnt ihr dann bei eurer Lehrperson abgeben, die diesen Antrag dann überprüft. Die Frist hierfür ist 2 Wochen nach LV-Beginn bzw. beim zweiten LV-Termin.
Hinweis: Wenn alle eure Dokumente in Ordnung und genug LV-Inhalte abgedeckt sind, ist es unzulässig, dass die Lehrperson eine Wissensüberprüfung fordert – auch nicht mit der Argumentation, dass sie/er ja überprüfen muss, ob ihr das noch könnt. Wenn das nicht der Fall ist, kann eine schriftliche oder mündliche Wissensüberprüfung angesetzt werden. Eine Leistungsüberprüfung direkt an Ort und Stelle ist unzulässig.
Ihr könnt auf §12. Fachhochschulstudiengesetz oder auf § 4. Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse, im Satzungsteil Prüfungsordnung der FH, verweisen (im CIS zu finden).
Dort steht: “Bei Feststellung der Gleichwertigkeit sind positiv absolvierte Prüfungen anzuerkennen. Eine Wissensüberprüfung ist in diesen Fällen nicht vorzusehen.”
Wenn ihr dann einen unterschriebenen Antrag zurückbekommt, müsst ihr ihn noch zur Studiengangsassistenz bringen und dort abgeben. Die Studiengangsleitung entscheidet dann über euren Antrag und teilt euch das Ergebnis mit. Im Idealfall hat die Anrechnung dann funktioniert.
Wenn die Anrechnung nicht erfolgreich ist, ihr aber denkt, dass es unbedingt angerechnet werden sollte, dann habt ihr noch die Möglichkeit beim Kollegium Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Bevor ihr diesen Schritt geht, kommt bitte zu uns und besprecht euer Anliegen mit uns.
Hinweis: Solange das Anrechnungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, solltet ihr die LV weiter besuchen. Wenn das Verfahren nicht zu euren Gunsten ausgeht, habt ihr sonst eventuell so viele Einheiten verpasst, dass ihr die Anwesenheitspflicht nichtmehr erfüllen könnt, und den ersten Prüfungsantritt verliert.
Was muss ich machen wenn ich krank bin?
Du musst eine ärztlich unterzeichnete Krankmeldung an deine zuständige Studiengangsassistenz schicken. Diese informiert dann die entsprechenden Lehrpersonen über deine Abwesenheit. Dies soll so früh wie möglich passieren, am besten vor deinem tatsächlichen Fehlen.
Es ist sinnvoll, wenn du trotzdem auch selbst die Lehrpersonen verständigst, zu deren Lehrveranstaltungen du nicht erscheinen kannst.
Wie kann ich ein Studienjahr ansehen?
Um ein Studienjahr zu wiederholen, müsst ihr den Antrag auf Wiederholung eines Studienjahres bei eurer Studiengangsleitung einreichen.
Den Antrag findet ihr im CIS wenn ihr nach „Wiederholung Studienjahr Antrag“ sucht.
Hinweis: Das einmalige Wiederholen eines Studienjahres im Verlauf eures Studiums muss euch gewährt werden.
Welche Lehrveranstaltungen müssen bei Wiederholung erneut besucht werden?
Prinzipiell sind alle Lehrveranstaltungen zu wiederholen, die im betreffenden Semester negativ waren. Die Studiengangsleitung kann entscheiden, dass weitere Lehrveranstaltungen ebenfalls wiederholt werden müssen, sofern es der Zweck des Studiums erforderlich macht. Eine Begründung wie z.B. „Alle Fächer mit einem Genügend wiederholen“ wäre hingegen unzulässig.
Wenn sich eure Prüfungen, insbesondere dritter und vierter Antritt ins nächste Semester erstrecken und ihr schon Lehrveranstaltungen im nächsten Semester begonnen habt, habt ihr das Recht die begonnenen Lehrveranstaltungen weiter zu besuchen und ihr habt auch einen Prüfungsantritt um die Lehrveranstaltungen abzuschließen.
Hinweise: Ausgenommen von dieser Regelung sind aufbauende Fächer wie „Mathematik 1“ zu „Mathematik 2“. Diese müssen abgebrochen werden, wenn wie im Beispiel, der letzte Antritt in „Mathematik 1“ negativ ist.
Außerdem kann euch die Studiengangsleitung weitere Antritte für die fortgesetzten Lehrveranstaltungen gewähren. Einfach nachfragen wenn es wirklich nötig sein sollte.
Generell ist es aber ratsam, das Gespräch mit der Studiengangsleitung zu suchen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Wann müssen Prüfungen korrigiert sein?
Die Ergebnisse der Prüfungen müssen spätestens nach 4 Wochen von der/dem Lehrenden bekanntgegeben werden!
Sollte dies nicht der Fall sein, wendet euch bitte an eure Jahrgangsvertretung, diese schreibt dann ein freundliches E-Mail an die/den Lehrenden und bittet höflichst um die Bekanntgabe der Ergebnisse.
Hier ein Auszug aus dem Fachhochschulstudiengesetz (FHStg):
§17. Beurteilungen von Leistungen
(4) Die Zeugnisse sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung, Sammelzeugnisse sind binnen vier Wochen nach Ablauf des Semesters auszustellen.
Diesen findet ihr auch im Satzungsteil Prüfungsordnung der FH unter §10 (7)