Das Referat für bildungspolitische und studienrechtliche Angelegenheiten kümmert sich primär um Rechtsfragen von Studierenden. Wenn beispielsweise die Durchführung einer Prüfung oder die Beurteilungsmodalitäten einer Lehrveranstaltung falsch erscheint, ist dieses Referat zuständig: Die Referentin/der Referent gibt dann entsprechend Gesetzestexten oder Präzedenzfällen Auskunft und hilft bei der Durchsetzung der Studierendenrechte.
Auch kümmert sich dieses Referat um Themen der Qualitätssicherung an der FH, wozu es mitunter in entsprechenden Gremien vertreten ist. Dies betrifft auch die Erarbeitung von neuen Inhalten der Prüfungsordnung und Satzung der FHTW. Ebenso fallen die Koordination der Wahlen und die Kommunikation mit der Wahlkommission in das Aufgabengebiet des Referats.