Beschreibung des Referats für bildungspolitische und studienrechtliche Angelegenheiten
Das Referat für bildungspolitische und studienrechtliche Angelegenheiten kümmert sich primär um Rechtsfragen von Studierenden. Wenn beispielsweise die Durchführung einer Prüfung oder die Beurteilungsmodalitäten einer Lehrveranstaltung falsch erscheint, ist dieses Referat zuständig: Die Referentin/der Referent gibt dann entsprechend Gesetzestexten oder Präzedenzfällen Auskunft und hilft bei der Durchsetzung der Studierendenrechte. Auch kümmert sich dieses Referat um Themen…