Von 16. bis 18. Mai 2017 finden ÖH-Wahlen statt.

Grob gesprochen sind alle Studierende wahlberechtigt, die ihren ÖH-Beitrag bis zum 28. März 2017 bezahlt haben. Genauere Details findest du weiter unten.

Was wird gewählt?

Gewählt werden an unserer Fachhochschule folgende Vertretungsebenen:

Wo ist der Unterschied?

Aufgabe der Bundesvertretung ist es, die Hochschulpolitik mitzugestalten. Sie vertritt die Anliegen der Studierenden gegenüber den Ministerien, der Hochschulkonferenz, der Fachhochschulkonferenz, der Rektor_innenkonferenz der Pädagogischen Hochschulen, der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz und der Universitätenkonferenz.

Die Hochschulvertretung hingegen vertritt die Anliegen der Studierenden gegenüber der jeweiligen Bildungseinrichtung – in unserem Fall der FH Technikum Wien. Die Hochschulvertretung wird, je nach Wahlergebnis, von Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Liste besetzt und ist das höchste Gremium, bei dem Studierende ein Mitwirkungsrecht in der Hochschule besitzen.

Bei der Studienrichtungsvertretung werden anstatt von Listen einzelne Personen gewählt. Neben den Jahrgangsvertretenden sind diese die direkte Anlaufstelle bei Problemen und Anliegen für Studierende der jeweiligen Studienrichtung.

Wann wird wo gewählt?

Hauptstandort FH Technikum Wien

Höchstädtplatz 6, 1200 Wien

Di, 16.05.2017 10:00 – 14:30 , 17:00 – 21:30
Mi, 17.05.2017 10:00 – 14:30 , 17:00 – 21:30
Do, 18.05.2017 10:00 – 16:00

ENERGYbase FH Technikum Wien

Giefinggasse 6, 1210 Wien

Mi, 17.05.2017 13:00 – 17:00

… oder per Briefwahl

Es gibt auch die Möglichkeit die Bundesvertretung und Hochschulvertretung per Briefwahl zu wählen. Solltest du an den Wahltagen also keine Möglichkeit haben, an deiner Hochschule persönlich zu wählen, kannst du hier bis zum 9.5.2017 eine Wahlkarte beantragen:

https://www4.formularservice.gv.at/OeH/

Achtung: Wurde eine Wahlkarte ausgestellt, ist gemäß § 45 Abs. 1 HSG 2014 eine persönliche Stimmabgabe für die Wahl der Bundesvertretung und der jeweiligen Hochschulvertretung UND der Studienvertretungen vor der zuständigen Wahlkommission oder Unterwahlkommission oder Unterkommission nur unter Abgabe dieser Wahlkarte samt allen Unterlagen zulässig.

Wer darf wählen?

Aus der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014:

§ 13. (1) Aktiv wahlberechtigt sind jene ordentlichen Mitglieder, die am ersten Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Passiv wahlberechtigt sind jene ordentlichen Mitglieder, die am ersten Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für die Bundesvertretung und die Hochschulvertretungen sind alle ordentlichen Mitglieder der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der jeweiligen Bildungseinrichtung aktiv und passiv wahlberechtigt, die für das Semester, in dem die Wahl abgehalten wird, zu einem Studium zugelassen sind oder die Fortsetzung des Studiums gemeldet haben oder die auf Grund eines Ausbildungsvertrages zu einem Studium zugelassen sind und den Studierendenbeitrag gemäß § 38 Abs. 2 HSG 2014 entrichtet haben.

§ 13. (2) Für die Studienvertretungen sind die Studierenden an der jeweiligen Bildungseinrichtung aktiv und passiv wahlberechtigt, die für die jeweiligen Studien zugelassen sind und für das Semester, in dem die Wahl abgehalten wird, die Fortsetzung des Studiums gemeldet haben oder auf Grund eines Ausbildungsvertrages zu einem Studium zugelassen sind und den Studierendenbeitrag gemäß § 38 Abs. 2 HSG 2014 entrichtet haben.

§ 13. (3) Studierende eines an mehreren Bildungseinrichtungen gemeinsam eingerichteten Studiums sind bei Vorliegen der Voraussetzungen der Abs. 1 und 2 für die jeweilige Wahl, abweichend von Abs. 1 und 2, für zwei Hochschulvertretungen und die dazugehörigen Studienvertretungen nach Wahl der oder des Studierenden aktiv wahlberechtigt und für die Hochschulvertretungen und die dazugehörigen Studienvertretungen an allen am gemeinsam eingerichteten Studium beteiligten Bildungseinrichtungen passiv wahlberechtigt.

§ 14. Das Wahlrecht und die Wählbarkeit sind, abgesehen vom Wahlalter, nach einem Stichtag, der sieben Wochen vor dem ersten Wahltag liegt, zu beurteilen.

Wo finde ich weitere Informationen?

Nähere Informationen zur Wahl findest du unter wahl.oeh.ac.at

Ergebnisse der ÖH-Wahlen 2017