Das Familienministerium hat ein Infoblatt für Familienbeihilfe-Beziehende während der COVID-19 Krise zur Verfügung gestellt. Hier eine Kurzzusammenfassung wichtiger Aspekte:
- Anspruch auf die Familienbeihilfe kann bei Verlängerung des Studiums auch über derzeitige Altersgrenzen bestehen
- Verlängerungen der Familienbeihilfe erfolgen automatisch, es ist kein gesonderter Antrag notwendig
- Verlängerungen erfolgen unabhängig davon, ob man durch die Krise faktisch beeinträchtigt war
- Die jeweiligen Regelungen gelten auch für Auslands- und Fernstudien
- Das Sommersemester 2020 ist ebenfalls beim Studienwechsel zu berücksichtigen, und zwar durch die Nichteinrechnung bei der Zählung der Semesteranzahl des Vorstudiums sowie bei der maximalen Anzahl der Studienwechsel
Für weitere Informationen sowie vielzähliger Fallkonstellationen könnt ihr euch hier das Infoblatt ansehen.