Die Wahl:
Die ÖH Wahlen finden 2025 von 13.05 bis 15.05 statt.
Die Wahl wird auch dieses Jahr am Höchstädtplatz (HSP) und an der Energybase (EB) möglich sein.
Wahlzeiten sind:
- Dienstag 13.05 von 10-19 Uhr (HSP)
- Mittwoch 14.05 von 10-20 Uhr (HSP) sowie 12-16 Uhr (EB)
- Donnerstag 15.05 von 09-15 Uhr (HSP)
Was wird gewählt:
Gewählt werden an unserer Fachhochschule folgende Vertretungsebenen:
- Bundesvertretung
- Hochschulvertretung
- Studienrichtungsvertretung
Die Studienrichtungsvertretungen werden bei dieser Wahl neu zusammengelegt und orientieren sich nun an der Fakultätszugehörigkeit des jeweiligen Studiengangs/Lehrgangs. Die genaue Auflistung der Zugehörigkeit findest du am Ende der Seite
Stimmzettel Bundesvertretung
Die wahlwerbenden Gruppen auf Bundesebene finden sich in diesem Dokument:
Stimmzettel Hochschulvertretung:
Folgende wahlwerbende Gruppen werden an der FH Technikum Wien am Stimmzettel stehen. Die Zulassung und Reihenfolge wurde von der Wahlkommission per Beschluss am 16.04.2025 festgelegt und ist wie folgt:
- USV – „Unabhängige Studierendenvertretung“
- AG – „AktionsGemeinschaft Technikum Wien“
- DU – „Die Unabhängige“
- JUNOS – „Junge liberale Studierende – JUNOS“
Die Personen, die für die jeweiligen Listen kandidieren sind in diesem Dokument detailliert aufgelistet.
Stimmzettel Studienrichtungsvertretung
Die Personen, welche für die 4 Studienvertretungen
- Computer Science & Applied Mathematics
- Electronic Engineering & Entrepreneurship
- Industrial Engineering
- Life Science Engineering
kandidieren, finden sich in diesem Dokument.
Wo ist der Unterschied:
Aufgabe der Bundesvertretung ist es, die Hochschulpolitik mitzugestalten. Sie vertritt die Anliegen der Studierenden gegenüber den Ministerien, der Hochschulkonferenz, der Fachhochschulkonferenz, der Rektor*innenkonferenz der Pädagogischen Hochschulen, der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz und der Universitätenkonferenz.
Die Hochschulvertretung hingegen vertritt die Anliegen der Studierenden gegenüber der jeweiligen Bildungseinrichtung – in unserem Fall der FH Technikum Wien. Die Hochschulvertretung wird, je nach Wahlergebnis, von Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Liste besetzt und vertritt die Anliegen der Studierenden gegenüber der FH Technikum Wien. Sie ist der Ansprechspartner für Studierende.
Bei der Studienrichtungsvertretung werden anstatt von Listen einzelne Personen gewählt. Neben den Jahrgangsvertretenden sind diese die direkte Anlaufstelle bei Problemen und Anliegen für Studierende der jeweiligen Studienrichtung. Studienrichtungsvertreter*innen können sich Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Soft Skills oder Englisch im Ausmaß von 6 ETCS-Punkten pro Semester erlassen.
Einsichtnahme ins Wähler*innenverzeichnis
Gemäß §19 HSWO ist eine Einsicht ins vorläufige Wähler*innenverzeichnis von 03.04. bis 08.04. möglich.
Persönliche Einsichtnahme ist im Büro der HTW (Höchstädtplatz 6, 1200 Wien, Raum B2.08) zu folgenden Zeiten möglich:
- 03.04. von 09:30 – 13:30
- 07.04. von 09:00 – 14:30
- 08.04. von 12:30 – 18:00
Eine Einsicht ist weiters per E-Mail an office@htw.wien mit Glaubhaftmachung der Identität möglich (vorzugsweise personenbezogene FHTW-Mailadresse).
Einsicht ist weiters digital über das Wahladministrationssystem der Bundes-ÖH Möglich.
Wahlkarte:
Nur die Bundesvertretungs- und Hochschulvertretungsebene können per Wahlkarte gewählt werden. Eine Wahl der Studierenderichtungsvertretung ist nur vor Ort im Wahllokal möglich.
Die Beantragung der Wahlkarte ist nach der Einsichtfrist ins Wählerinnenverzeichnis über das Wahlportal der ÖH möglich.
Die Wahlkarten sind bis 09.05 abzuschicken, dass ein rechtzeitiges Einlangen bei der Wahlkommission (bis 14.05) sichergestellt ist.
Wahlwerbungsverbotszone:
Die Zone, in der keine Wahlwerbung verteilt oder offen getragen werden darf („Verbotszone“).
Höchstädtplatz:
Das Wahllokal befindet sich in der Aula-A. Die Verbotszone erstreckt sich im Gebäude von oberen Ende der Stiegen über die gesamte Aula-A bis zur Eingangstüre der Mensa-Räumlichkeiten inkl. der WCs. Im Außenbereich umfasst die Ausdehnung den Bereich vor den Eingängen des A-Gebäudes bis inkl. der Betonsäulen des Gebäudeüberhangs. Seitlich ist die Verbotszone mit dem Gebäudefernen Gehsteig der Meldemannstraße sowie dem Beginn der Brückenstütze begrenzt. Es gilt hierfür folgende Planbeilage sowie die visuelle Markierung der Zone an den Wahltagen.
Energybase:
Die Werbeverbotszone beginnt mit der obersten Stufe zum Eingang der FH-Räumlichkeiten und innerhalb mit dem rechten Rand der Eingangstüre. Die Zone ist an den Wahltagen visuell markiert.