Der Verfassungsgerichtshof hat letztes Jahr den § 92 UG wegen Gleichheitswiedrigkeit aufgehoben. Das bedeutet, dass mit Auslaufen dieses § die Studienbeitragsbefreiung für arbeitende Studierende wegfällt. Die aktuelle Regierung bzw. das BMWFW haben bis dato keinen Vorschlag vorgelegt, um den § zu reparieren und auch der kommenden Regeierung scheint es an dem politischen Willen zu fehlen, eine Reparatur anzugehen.
Aus diesem Grund hat die sich ÖH auf der letzten Bundesvertretungs-Sitzung dazu entschlossen, einen eigenen Gesetzesentwurf vorzulegen, damit auch wirklich keine Ausreden mehr da sind, keine neue Regelung einzuführen. Dieser Vorschlag wurde auch noch einmal mit allen in der Bundesvertretung vertretenen Fraktionen abgestimmt. Somit haben sich alle Fraktionen gemeinsam für die Reparatur des § 92 UG ausgesprochen und arbeiten gemeinsam auf diese hin.
Heute hat das Vorsitzteam der ÖH den ausgearbeiteten Gesetzesentwurf an das BMWFW überreicht und weiter dafür appeliert, dass dieser sobald wie möglich umgesetzt wird.
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