Grundsätzlich schließt du mit deinem Ausbildungsvertrag einen privatrechtlichen Vertrag mit dem Erhalter der FH Technikum Wien ab. Das bedeutet, nach dem Ausschöpfen des Instanzenzuges der FH musst du unter Umständen privatrechtlich gegen die FH vorgehen. Es ist jedoch nicht juristisch einwandfrei geklärt ob nicht theoretisch gegen die Entscheidung des FH-Kollegiums auch ein Gang zum Verwaltungsgerichtshof möglich wäre (VwGH). Rechtliche Schritte bzw. sogar eine Klage sind jedoch nur die allerletzten Schritte die gesetzt werden können!
Bei Problemen ist es ratsam zuerst direkt mit den LektorInnen Kontakt aufzunehmen und gemeinsam zu versuchen eine Lösung zu finden. In weiterer Folge wären dann die Instituts- und/oder Studiengangsleitungen die geeigneten Ansprechpersonen und am Schluss gibt es immer noch die Möglichkeit eines Einspruchs bzw. einer Beschwerde an das FH Kollegium bzw. das Rektorat. Auf jeder Ebene stehen wir dir als Studierendenvertretung gerne zur Seite, bei Angelegenheiten die bis zum FH Kollegium bzw. das Rektorat eskaliert werden, wird eine Kontaktaufnahme mit uns ausdrücklich empfohlen (office@htw.wien oder zu unseren Öffnungszeiten). Im (unwahrscheinlichen) Klagefall ist es der ÖH übrigens auch möglich dich finanziell und organisatorisch zu unterstützen.